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Geschäftsbedingungen

AGB der Brunner Folientechnik oHG

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Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )

I.   Geltungsbereich/Vertragsschluß
Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur insofern bindend, soweit sie unseren Verkaufsbedingungen nicht entgegenstehen oder von uns ausdrücklich anerkannt sind. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

II.  Angebote  
Unsere Angebote sind, wenn nicht anders bestätigt, freibleibend und vorbehaltlich einer Rohstoffpreiserhöhung.

III.  Preisstellung
Unsere Preise verstehen sich in der Regel ab Werk, ausschließlich Umsatzsteuer. Lieferungen - frei Haus oder Empfangsstation – müssen ausdrücklich vereinbart sein.

IV.  Auftragsbestätigung
Der Auftrag gilt erst durch unsere schriftliche Bestätigung als abgeschlossen. Für den Umfang der Lieferverpflichtung ist allein der Inhalt der Auftragsbestätigung maßgebend. Davon abweichende Bestimmungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Gegenbedingungen des Käufers heben die Gültigkeit der diesseitigen Bedingungen nicht auf, auch wenn ausdrücklich Widerspruch erhoben wird. Die Auftragsbestätigung wird stets unter dem Vorbehalt erteilt, dass etwa über den Käufer noch ausstehende Auskünfte, die wir nicht vorzulegen verpflichtet sind, so gehalten sind, dass die Lieferung ohne Bedenken, ohne einer etwaigen Verlustgefahr erfolgen kann. Werden uns nach Abschluss des Auftrages Verhältnisse bekannt, die nach unserem Ermessen unter Umständen zu einem gänzlichen oder teilweisen Verlust des Rechnungsbetrags führen können, so sind wir berechtigt, vom Auftrag, auch etwa früher abgeschlossener Verträge, zurückzutreten und noch nicht fällige Beträge sofort zu verlangen. Wir behalten uns dann vor, Barzahlung zu fordern.


V. Auftragserteilung
Bei jeder Auftragserteilung ist die genaue Angabe aller Einzelheiten und Spezifikationen erforderlich. Für Fehler und Schäden, die durch unvollständige oder ungenaue Angaben entstehen, haftet der Besteller in vollem Umfang.

VI. Lieferfrist
Wenn nicht in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich anderes bestätigt wurde, sind vereinbarte Liefertermine unverbindlich. Die angegebenen Lieferzeiten können nur annähernd gegeben werden. Ist eine feste Lieferfrist vereinbart, verlängert sich diese angemessen im Falle höherer Gewalt.


VII. Auftragserledigung
Für die Eignung unserer Folien zu bestimmten Verpackungszwecken haften wir nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich zugesichert haben. Bei Sonderanfertigung behält sich der Verkäufer bei unbedruckter Ware 15 %, bei bedruckter Ware 20% der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlich gelieferten Menge vor. Muster und Proben sind unverbindliches Anschauungsmaterial und hinsichtlich Ihrer Beschaffenheit und technischen Werte, für die Ausführung des Auftrages nur als ungefähre Anhaltspunkte zu betrachten. Soweit Abweichungen zu früheren Mustern und früheren Lieferungen auftreten, sind diese technisch vertretbar und bilden keinen Grund zu Beanstandungen. Wir liefern nach der GKV Prüf- und Bewertungsklausel für Polyäthylen-Folien und Erzeugnisse, aufgestellt vom Fachverband Verpackung und Beläge ausgenommen der zulässigen Stärkentoleranz von 15 %, sowie der Anfall abweichender Ausführung, Zählung und Berechnung, wie sie bei der Fertigung von Massenkunstoffen und ähnlichen Erzeugnissen zwangsweise auftreten.Wiederholungsaufträge werden nach den Richtwerten der Voraufträge gefertigt, die wiederum durch ihre Bezahlung die Anerkennung des Käufers zu unserer Auftragsausführung findet. Falls die Ausführung eines Auftrages nach den Angaben und Wünschen des Bestellers, Schutzrechte Dritter verletzt, so haftet der Besteller für alle sich hieraus ergebenden Verpflichtungen. Auch dem Besteller gegenüber übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter durch die Ausführung des Auftrages nicht verletzt werden.

VIII. Versand – Verpackung – Gefahrenübergang
Sofern nicht anders vereinbart, wählen wir Verpackung, Versandart und Versandweg nach bestem Ermessen.  Schaden und Verluste die auf dem Transport eintreten, gehen zu Lasten des Käufers. Normale Verpackung, wie in unseren Angeboten angegeben, ist in unserem Kaufpreis enthalten. Spezielle Verpackungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt und zum Selbstkostenpreis weiterberechnet. Die Gefahr geht bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Werkes auf den Käufer über.

IX. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind uns unbeschadet gesetzlicher Rügefristen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 8 Tagen seit Ablieferung der Sendung, schriftlich unter genauer Angabe von Art und Anzahl der Produkte anzuzeigen. Im Beanstandungsfall muss uns auf Verlangen die Möglichkeit der Nachprüfung durch Einsendung von Materialproben gegeben werden. Bei Verletzung dieser Verpflichtung, verliert der Kunde seine Gewährleistungsansprüche. Verspätet angezeigte Mängel schließen jeden Gewährleistungsanspruch aus. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Eratz von Schäden, die durch fehlerhafte Lieferung entstanden sind, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die an unserer Ware durch unsachgemäße Lagerung, Verarbeitung oder Zusammenbringung mit nicht verträglichen Substanzen entstehen. Bei Mangelhaftigkeit der von uns gelieferten Ware und rechtzeitiger Anzeige des Mangels, leisten wir kostenlosen Ersatz für die fehlerhafte Ware. Wir haften für die Ausführung unserer Produkte nur insoweit, wie diese durch unsere Versicherer im Rahmen der einschlägigen Bedingungen der Produkthaftpflichtversicherung gedeckt ist.

 

X. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt sowohl hinsichtlich etwaiger verspäteter Lieferung, als auch im Falle von Gewährleistungsmängel.

 

XI. Nichterfüllung des Käufers

Wird vom Käufer die vereinbarte Abnahmefrist nicht eingehalten, so sind wir berechtigt, ohne Stellung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Bei vom Kunden zu vertretende Auftragsstorni sind wir berechtigt, entgangenen Gewinn von mindestens 10% des Auftragwertes in Rechnung zu stellen.  Unvermeidbare Kosten in Zusammenhang mit dem stornierten Auftrag werden in Rechnung gestellt.

XII. Zahlung
Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist , sind die Zahlungen innerhalb von 30 Tagen rein netto oder innerhalb von 8 Tagen unter Abzug von 2% Skonto vom Tage der Rechnung an gerechnet zu leisten. Im Falle verspäteter Zahlung werden bankübliche Zinsen berechnet. Sämtliche Forderungen des Auftragnehmers werden fällig, wenn der Auftraggeber sich durch Konkurs oder Vergleichantrag zahlungsunfähig erklärt.

XIII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur endgültigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

  

XIV. Schutz- und Urheberrechte
Alleine der Auftraggeber haftet für die Druckinhalte und alle daraus entstehenden rechtlichen Folgen, was im Besonderen für Schutz- und Urheberrechte gilt. Alle Druckunterlagen, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen frei von Rechten Dritter sein. Ausschließlich der Auftraggeber haftet dafür, wenn ein Druckbild zusätzliche Kosten oder Verpflichtungen nach sich zieht.

 

XV. Nichtigkeit einzelner Klauseln
Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- oder Lieferbedingungen ungültig, bzw. durch vertragliche Vereinbarungen schriftlich abgeändert, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen in keiner Weise berührt.

XVI. Geltendes Recht
Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Teile Garmisch-Partenkirchen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Folientechnik Brunner oHG

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